Rechtsanwaltskanzlei Hucke
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Abmahnung

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Ihre Angelegenheit wird vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.

Sie wollen Ihre Rechte durchsetzen?

Schutzrechte oder die Vermarktung von Waren oder Dienstleistungen nützen wenig, wenn Sie nicht gegen Nachahmung durchgesetzt werden. In der Regel wird zunächst abgemahnt, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden.

Für den Fall, dass jemand feststellt, dass ein Dritter sein Schutzrecht verletzt oder wettbewerbswidrig handelt, ist die Abmahnung ein relativ preiswertes, probates Mittel, um ohne gerichtliche Maßnahmen zu erreichen, dass die Verletzungshandlung sofort eingestellt wird und weitere Verletzungshandlungen künftig unterlassen werden.

Die Abmahnung ist im gewerblichen Rechtschutz die außergerichtliche Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung eines Schutzrechts oder einer wettbewerbswidrigen Handlung verbunden mit der Aufforderung, dass die Rechte zukünftig beachtet werden. Damit die Ernsthaftigkeit der Abmahnung zum Ausdruck kommt, wird der Abgemahnte aufgefordert, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Erkennt der Abgemahnte sein Fehlverhalten und gibt er die strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, kann der Streit verhältnismäßig kostengünstig und zugleich einvernehmlich beigelegt werden.

Für den Fall, dass Sie z.B. wegen einer behaupteten Urheberrechts-, Markenrechts-, Designrechts- oder Wettbewerbsrechtsverletzung im Internet abgemahnt werden oder Sie feststellen, dass ein Dritter Ihre Rechte verletzt, sollten Sie umgehend rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Sie wurden abgemahnt?

Die Praxis zeigt, dass eine Vielzahl von Abmahnungen fehlerhaft bzw. rechtsmißbräuchlich ist. Da eine Unterlassungserklärung weitreichende Folgen hat, die ein Laie nicht ohne weiteres erkennt, kann es bei der Formulierung einer Unterlassungserklärung auf jedes einzelne Wort ankommen.

Auch sind die Kosten häufig unangemessen hoch. Sollte eine Abmahnung berechtigt sein, ist mit der Gegenseite eine sogenannte Aufbrauchs-/Umstellungsfrist zu vereinbaren, da die Unterlassungserklärung mit ihrer Abgabe sofort wirksam wird und eine Vertragsstrafe auslösen würde.

Wenn Sie die Abmahnung ignorieren, droht Ihnen eine einstweilige Verfügung, was mit erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen verbunden ist, und auch zu einer Existenzgefährdung führen kann.

Melden Sie sich umgehend bei uns!

Sie wurden abgemahnt? Oder Sie möchten gegen einen Dritten vorgehen?

Erlangt man von einem Wettbewerbsverstoß bzw. einer Schutzrechts- oder Urheberrechtsverletzung Kenntnis, muss unverzüglich gehandelt werden! Sollte eine Abmahnung fruchtlos bleiben, muss eine einstweilige Verfügung beantragt werden. Hierbei kommt es auf die Dringlichkeit an. Üblicherweise wird von den Gerichten für den Erlass einer einstweiligen Verfügung eine Dringlichkeit schon dann verneint, wenn zwischen Kenntniserlangung von dem Verstoß und dem gerichtlichen Antrag ein Zeitraum von mehr als 4 Wochen liegt.

Sofern Sie also abgemahnt wurden, müssen Sie umgehend reagieren, um den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu vermeiden. Wenn Sie einen Dritten abmahnen wollen, ist gleichfalls Eile geboten, da nach fruchtloser Abmahnung nur wenig Zeit verbleibt, um einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen.

Rufen Sie uns daher umgehend an oder füllen Sie unser Kontaktformular aus!