Voraussetzungen für eine Anmeldung:
Die wesentlichen materiellen Voraussetzungen für den Geschmacksmusterschutz sind:
Seine Wirkung entfaltet das Geschmacksmusterrecht erst, wenn es beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) als solches eingetragen worden ist. Das DPMA prüft vor der Eintragung lediglich, ob eine formell ordnungsgemäße Anmeldung vorliegt. Es prüft nicht, ob das angemeldete Muster oder Modell neu oder eigenartig ist. Es handelt sich also anders als bei einem Markenrecht oder einem Patent um ein ungeprüftes Schutzrecht.
Schutzdauer
Die Schutzdauer eines Geschmacksmusters beträgt fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Anmeldung. Sie kann für jeweils fünf weitere Jahre bis zu einem Zeitraum von insgesamt 25 Jahren verlängert werden. Die Verlängerung wird durch Zahlung einer Aufrechterhaltungsgebühr bewirkt.
Unsere Leistungen
In dem Pauschalpreis sind folgende Leistungen enthalten:
Auf Wunsch führen wir gegen eine zu vereinbarende Vergütung eine zusätzliche Informationsrecherche und/oder eine Neuheitsrecherche durch. Die Informations- oder Designrecherche dient dazu, vor einer Neuentwicklung festzustellen, was es bereits gibt. Die Neuheitsrecherche, auch Anmeldungsrecherche genannt, ist eine Rechtsbezogene Recherche, die dazu dient, festzustellen, ob ein fertiges Muster das Anmeldeerfordernis der Neuheit erfüllt oder ein bestehendes Muster entgegensteht.
*Alle Preise verstehen sich in EURO zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und richten sich an Industrie, Handel, Handwerk und Selbstständige. Ohne amtl. Gebühren.