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Lebensmittelrecht

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Das in Deutschland geltende Lebensmittelrecht stützt sich auf eine Vielzahl von Rechtsquellen. Einen wesentlichten Einfluss auf das deutsche Lebensmittelrecht hat die Verordnung (EG) 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit vom 1. Februar 2002, der sogenannten Basis-Verordnung. Daneben spielen bilaterale Abkommen, wie insbesondere die gegenseitigen Abkommen zum Schutz geographischer Herkunftsbezeichnungen oder internationale Übereinkommen für einzelne Produktgruppen eine wesentliche Rolle.

Zwar ist das Lebensmittelrecht in erster Linie öffentliches Recht. Die Überwachung und Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften obliegt der Lebensmittelüberwachung. Daneben ist das Lebensmittelrecht in zivilrechtlicher Hinsicht insbesondere im Rahmen des Wettbewerbsrechts

von praktischer Bedeutung wie z.B. Fragen der irreführenden Kennzeichnung und Aufmachung eines Produkts. Die Verantwortung für die richtige Kennzeichnung trifft jeden der ein Produkt vertreibt, sowohl den Hersteller als auch den Einzelhändler, wie der Europäische Gerichtshof in seinem „Lidl“-Urteil unter dem Gesichtspunkt der „Kettenverantwortung" festgestellt hat.

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